Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
zuständige Stelle
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Zuständigkeit
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ansprechpartner
60.100 Sachgebiet Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03821 8934-001
E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de
Kontaktperson
Frau Anett Ahrens (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-617
E-Mail: a.ahrens@ribnitz-damgarten.de
Frau Anke Bende (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-616
E-Mail: a.bende@ribnitz-damgarten.de
Frau Doreen Wilke (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-813
E-Mail: d.wilke@ribnitz-damgarten.de
Herr Guido Keil (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-611
E-Mail: g.keil@ribnitz-damgarten.de
Heiko Werth (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3821 8934-610
E-Mail: h.werth@ribnitz-damgarten.de
Herr Jan Moldenhauer (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-614
Frau Jenny Harms (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-921
E-Mail: j.harms@ribnitz-damgarten.de
Frau Michael Nickel (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3821 8934-612
E-Mail: m.nickel@ribnitz-damgarten.de
Herr Uwe Rahden (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: +49 3821 8934-615
E-Mail: u.rahden@ribnitz-damgarten.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungskosten, Erschließungsbeitrag, Kommunale Abgabe