Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Zuständigkeit

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

    Ansprechpartner

    01 Haupt- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Dauerauftrag, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE59 1505 0500 0000 0005 66

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE55 1001 0010 0442 4141 37

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Benkert, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Wohnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rakower Straße 1

    18516 Süderholz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen

    Bankverbindung

    Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    Empfänger: Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Gemeinde Süderholz

    IBAN: DE98 1505 0500 0631 0051 37

    BIC: NOLADE21GRW

    Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern

    Version

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    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Bässler, Marion)

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    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Erschließungskosten, Kommunale Abgabe, Erschließungsbeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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