Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Hoch- und Tiefbau
Aktuelles
Sachbearbeiterin Hochbau/Tiefbau
Beschreibung
- Tiefbau
- Straßenbau, innerörtlicher Wege, Dorfplatzgestaltung, Parkplätze
- Begleitung der Baumaßnahmen
- Ländlicher Wegebau, Radweg- und Gehwegbau, Dorferneuerung
- Straßensanierung und Reparatur
- Sanierung von Brücken und Durchlässen
- Abwasserbeseitigung, Regenwasser, Kläranlagen
- Straßenbeleuchtung
- Teichsanierung, Neubau von Teichen
- Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzungen
- BOV, Einleitgenehmigungen, baurechtliche Genehmigungen Straßenbau
- Straßenerfassung
- Buswartehäuschen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag:      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-42
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Dokumente
Eingehend
Nachweis Standorteigentum/ Nutzungsrecht
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Liegenschaftskatasterauszug (mit den neuen Flurstücksgrenzen)
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Erschließungsbeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge