Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Beschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
- nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist kostenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- zuständige Baubehörde des Landes
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahr.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauverwaltung / Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: Citylinie
- Bus: 11/12 (dat Bus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65965
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2412
Kontaktperson
Doreen Krugmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087241 0
Fax: 0395 5708765992
E-Mail: Doreen.Krugmann@lk-seenplatte.de
Birgit Cynybulk
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087243 6
E-Mail: Birgit.Cynybulk@lk-seenplatte.de
Eike Meinhart
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087240 8
E-Mail: Eike.Meinhart@lk-seenplatte.de
Uwe Klingenberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087241 3
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Uwe.Klingenberg@lk-seenplatte.de
Simone Rengert
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087241 1
E-Mail: Simone.Rengert@lk-seenplatte.de
Brita Höftmann
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765965
Telefon Festnetz: +49 39557087244 5
E-Mail: Brita.Hoeftmann@lk-seenplatte.de
Christopher Schalinski
Stefanie Wildt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087500 3
Fax: +49 395570876590 5
E-Mail: Stefanie.Wildt@lk-seenplatte.de
Lukas Bölke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087243 4
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Lukas.Boelke@lk-seenplatte.de
Kerstin Ehlert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087243 3
Fax: 0395 5708765965
E-Mail: Kerstin.Ehlert@lk-seenplatte.de
Lucia Rinke
Steffen Noak
Stephanie Pliska
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087551 6
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung - LK MSE
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
- Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
- Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
- Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
- Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
- aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Abgeschlossenheitsbescheinigung - LK MSE
- Bauzeichnungen M 1:100
- Grundrisszeichnungen mit Angabe der Nummer der Wohneinheiten u. Nutzungsarten der einzelnen Räume(z.B. Wohneinheit 1 mit Nr.1, Wohneinheit 2 mit Nr. 2, Gemeinschaftseigentum mit G)
- Zuordnung der Stellplätze zur jeweiligen Nutzungseinheit auf Lageplan (Nummerierung)
- Wohnflächenberechnung
Formulare
- Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
- Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
- es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
- einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
- Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
- Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht M-V (Baugebührenverordnung M-V), Anlage 1 Nr. 5.8
Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.
- Sie erhalten zudem einen Gebührenbescheid.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- keine Angabe
Kosten
- Gebührenrahmen: je Wohnung oder sonstigem Raum, je Gebäude zwischen 60 - 2.500 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.08.2020
Stichwörter
Sondereigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Aufteilung Wohnhaus, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Wohnungseigentum