Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
Beschreibung
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
- der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
- die Modernisierung von Wohnraum,
- der Erwerb von Belegungsrechten,
- der Erwerb bestehenden Wohnraums,
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Ansprechpartner
Referat II 600 - Wohnraumförderung, Wohnungswesen und Bauwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Beate Görke (Referatsleitung)
Hausanschrift
E-Mail: beate.goerke@im.mv-regierung.de
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Torgelow
Beschreibung
- Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
- Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten
Adresse
Postanschrift
Ueckerpassage 11
17358 Torgelow
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr u. 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr u. 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauwesen und Bauverwaltung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Postanschrift
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020