Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
    • die Modernisierung von Wohnraum,
    • der Erwerb von Belegungsrechten,
    • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

    wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

    Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

    Ansprechpartner

    Referat II 600 - Wohnraumförderung, Wohnungswesen und Bauwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 1

    19055 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Kontaktperson

    • Beate Görke (Referatsleitung)

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Wohnungsbau Förderung

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Dargatz, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)