Schutzimpfungen Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Ansprechpartner
FG Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5367(Frau Laudy (Verwaltungsleitung))
E-Mail: michel.krueger@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2020
Stichwörter
Tuberkulose, Japanische Enzephalitis, Röteln, Kinderlähmung, Mumps, Tollwut, Haemophilus Influenzae Typ B, Finanzierung, Gebärmutterhalskrebs, Keuchhusten, Grippe, Gelbfieber, Hepatitis B, Schwerer Durchfall, FSME, Meningokokken Typ B, Lungenentzündung, Pocken, Diphtherie, Tetanus, Masern, Meningitis, Windpocken, Typhus, Hepatitis A, Schutzimpungen