Schutzimpfungen Finanzierung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Ansprechpartner
Für Bibow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2020
Stichwörter
Schwerer Durchfall, Japanische Enzephalitis, Grippe, Tetanus, Kinderlähmung, Tuberkulose, Keuchhusten, Schutzimpungen, Pocken, Meningokokken Typ B, Gelbfieber, Meningitis, Tollwut, Hepatitis B, Lungenentzündung, Diphtherie, Gebärmutterhalskrebs, Masern, Haemophilus Influenzae Typ B, Röteln, Finanzierung, Windpocken, Hepatitis A, Mumps, Typhus, FSME