Schutzimpfungen Finanzierung

    Schutzimpfungen Finanzierung

    Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

    Beschreibung

    Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

    Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

    Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

    Ansprechpartner

    Für Barth wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Krankenversicherungskarte
    • Impfausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 24.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Schwerer Durchfall, Japanische Enzephalitis, Grippe, Tetanus, Kinderlähmung, Tuberkulose, Keuchhusten, Schutzimpungen, Pocken, Meningokokken Typ B, Gelbfieber, Meningitis, Tollwut, Hepatitis B, Lungenentzündung, Diphtherie, Gebärmutterhalskrebs, Masern, Haemophilus Influenzae Typ B, Röteln, Finanzierung, Windpocken, Hepatitis A, Mumps, Typhus, FSME

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de