Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen. 

    Beschreibung

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    30.01 Ordnung und Meldewesen

    Aktuelles

    Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungsrechtliche Bestattungen Fundtiere Schornsteinfegerwesen Wildschäden Jagdwesen Gewerbeangelegenheiten Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen und Gestattungen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Ruhender Verkehr Sondernutzungen Beschilderung und Einziehung von Straßen und Wegen Verkehrsrechtliche Anordnungen Marktwesen Illegale Müllentsorgung Brandschutz (Freiwillige Feuerwehren, Löschwasserversorgung, Feuerwehrsatzungen etc.) Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    19089 Crivitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

    Bankverbindung

    Amt Crivitz

    Empfänger: Amt Crivitz

    IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Weitere Informationen

    Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
    Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
    Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
    Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2013

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Voraussetzungen

    Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

    Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung

    Verfahrensablauf

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das für das Feuer verwendete Holz darf keine umweltschädlichen Bestandteile enthalten. Geeignetes Holz ist naturbelassen, als Faustregel gilt: nur Holz verwenden, das man ggf. gehäckselt auch zum Mulchen oder Kompostieren verwenden kann.
    Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz etc. Auch sonstige Abfälle wie Sperrmüll oder Sonderabfälle dürfen nicht in das Feuer gelangen.

    Brandrückstände sollten großflächig auf geeigneten Flächen verteilt werden. Sie sollten nicht gesammelt am Brandort verbleiben, da sie im Übermaß die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sind sie über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall bei der Gemeinde über entsprechende Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2020

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Leuchtfeuer, Höhenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021