Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen. 

    Beschreibung

    Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Am Stettiner Haff

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Str. 1

    17367 Eggesin

    -Der Amtsvorsteher- Hauptsitz

    Hausanschrift

    Goethestr. 12

    17373 Ueckermünde

    Außenstelle Ueckermünde

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle) Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039779 264-0(Hauptsitz)

    Telefon Festnetz: 039771 203-28(Außenstelle Ueckermünde)

    Fax: 039779 26442(Hauptsitz)

    Fax: 039771 203-16(Außenstelle Ueckermünde)

    E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de(Hauptsitz)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Voraussetzungen

    Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

    Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung

    Verfahrensablauf

    Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe möglich.

    Kosten

    Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das für das Feuer verwendete Holz darf keine umweltschädlichen Bestandteile enthalten. Geeignetes Holz ist naturbelassen, als Faustregel gilt: nur Holz verwenden, das man ggf. gehäckselt auch zum Mulchen oder Kompostieren verwenden kann.
    Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz etc. Auch sonstige Abfälle wie Sperrmüll oder Sonderabfälle dürfen nicht in das Feuer gelangen.

    Brandrückstände sollten großflächig auf geeigneten Flächen verteilt werden. Sie sollten nicht gesammelt am Brandort verbleiben, da sie im Übermaß die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sind sie über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall bei der Gemeinde über entsprechende Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2020 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Leuchtfeuer, Höhenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)