Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.
Beschreibung
Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.
Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt Woldegk
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sven Reimann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 03963 256512
E-Mail: s.reimann@amt-woldegk.de
Herr Balzer (Leiter Bauamt)
Telefon Festnetz: 03963 256518
E-Mail: M.Balzer@amt-woldegk.de
Frau Riesner
Telefon Festnetz: 03963 256550
E-Mail: Ch.Riesner@amt-woldegk.de
Herr Dirk Nebe
Telefon Festnetz: 03963 256517
E-Mail: D.Nebe@amt-woldegk.de
Frau Bärbel Friese (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256537
E-Mail: B.Friese@amt-woldegk.de
Frau Pape
Telefon Festnetz: 03963 256519
E-Mail: L.Pape@amt-woldegk.de
Frau Kerstin Lütge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256552
E-Mail: K.Luetge@amt-woldegk.de
Frau Ruthenberg
Telefon Festnetz: 03963 256520
E-Mail: A.Ruthenberg@amt-woldegk.de
Herr Wallitt
Telefon Festnetz: 03963 256526
E-Mail: R.Wallitt@amt-woldegk.de
Herr Alf Reuter (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03963 256522
E-Mail: A.Reuter@amt-woldegk.de
Frau Nadine Moritz-Deutschländer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256532
Frau Karola Kroll (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 2565036
E-Mail: k.kroll@amt-woldegk.de
Frau Gunhild Wosny (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256528
E-Mail: g.wosny@amt-woldegk.de
Frau Veronika Ramp (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256516
E-Mail: v.ramp@amt-woldegk.de
Frau Anke Otto-Knauft (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03963 256521
E-Mail: a.otto@amt-woldegk.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Voraussetzungen
Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.
Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).
Rechtsgrundlage(n)
Bundesrecht sowie örtliches Satzungsrecht
Rechtsbehelf
Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung
Verfahrensablauf
Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe möglich.
Kosten
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Hinweise (Besonderheiten)
Das für das Feuer verwendete Holz darf keine umweltschädlichen Bestandteile enthalten. Geeignetes Holz ist naturbelassen, als Faustregel gilt: nur Holz verwenden, das man ggf. gehäckselt auch zum Mulchen oder Kompostieren verwenden kann.
Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz etc. Auch sonstige Abfälle wie Sperrmüll oder Sonderabfälle dürfen nicht in das Feuer gelangen.
Brandrückstände sollten großflächig auf geeigneten Flächen verteilt werden. Sie sollten nicht gesammelt am Brandort verbleiben, da sie im Übermaß die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sind sie über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall bei der Gemeinde über entsprechende Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 27.08.2021
Stichwörter
Osterfeuer, Höhenfeuer, Lagerfeuer, Leuchtfeuer, Brauchtumsfeuer