Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Finanzen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Postanschrift
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Henry Grunert
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Postanschrift
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
Telefon Festnetz: +49 3976 252-126
Fax: +49 3976 202202
Telefon Festnetz: 126
E-Mail: h.grunert@torgelow.de
Frau Jessica Pinske
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Postanschrift
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
Telefon Festnetz: +49 3976 252-159
Fax: +49 3976 202202
E-Mail: j.pinske@torgelow.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung