Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienste
- Anklam
- Gemeindeverband Löcknitz-Penkun (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Lubmin (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Uecker-Randow-Tal (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Gemeindeverband Züssow (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern)
- Greifswald
- Pasewalk
- Ueckermünde
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Für Kreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden