Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Stadt Putbus - SGB Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen!
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Antje Köhn (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038301 64322
E-Mail: steuern@putbus.de
Herr Mario Hausmann (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038301 64320
E-Mail: kaemmerei-soziales@putbus.de
Frau Antje Stahl (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 038301 64321
E-Mail: kaemmerei@putbus.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung