Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Kassenangelegenheiten, Vollstreckungswesen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kasse, Mieten und Pachten, Stadtkasse, Steuern, Vergnügungssteuer, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung