Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

    Adresse

    Hausanschrift

    R.-Breitscheid-Straße 24

    17252 Mirow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 07.30 - 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039833 28032

    Telefon Festnetz: 039833 28035

    E-Mail: sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de