Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Finanzen Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 039727 23027
E-Mail: c.kroehl@amt-anklam-land.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022