Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Jagdgebrauchshunde
- Dienstwachhunde
- Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Schutzhunde
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Jagdgebrauchshunde
- Dienstwachhunde
- Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Schutzhunde
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf dem Hof
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christiane Wendt (Sachbearbeiterin)
Frau Joanna Malcer (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadt Strasburg(Uml.)
Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)
IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55
BIC: NOLADE21PSW
Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow
Stadt Strasburg(Uml.)
Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)
IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser Antrag auf Hundesteuerermäßigung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser Antrag auf Hundesteuerermäßigung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder vorübergehend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern in der zur Zeit geltenden Fassung mit Erfolg abgelegt haben.
Dienstwachhunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.
Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind und die Hunde zur Berufsausübung benötigt werden.
Hunde, die als Schutzhunde gehalten und verwendet werden.
Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle zwei Jahre, ist die Steuerermäßigung unter Vorlage eines gültigen Prüfungszeugnisses erneut zu beantragen.
Für gefährliche Hunde gem. Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird keine Ermäßigung gewährt.
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder vorübergehend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern in der zur Zeit geltenden Fassung mit Erfolg abgelegt haben.
Dienstwachhunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.
Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind und die Hunde zur Berufsausübung benötigt werden.
Hunde, die als Schutzhunde gehalten und verwendet werden.
Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle zwei Jahre, ist die Steuerermäßigung unter Vorlage eines gültigen Prüfungszeugnisses erneut zu beantragen.
Für gefährliche Hunde gem. Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird keine Ermäßigung gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Strasburg
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Strasburg
Verfahrensablauf
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Kosten
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Dokumente
Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022