Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Jagdgebrauchshunde
    • Dienstwachhunde
    • Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Schutzhunde

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    17335 Strasburg (Uckermark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf dem Hof
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39753 2720

    Fax: 039753 272-61

    E-Mail: sekretariat@strasburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE47 1505 0400 3510 0000 55

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Stadt Strasburg(Uml.)

    Empfänger: Stadt Strasburg(Uml.)

    IBAN: DE23 1203 0000 0000 3819 96

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Formloser Antrag auf Hundesteuerermäßigung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.

    Jagdgebrauchshund

    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder vorübergehend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern in der zur Zeit geltenden Fassung mit Erfolg abgelegt haben.

    Dienstwachhunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.

    Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind und die Hunde zur Berufsausübung benötigt werden.

    Hunde, die als Schutzhunde gehalten und verwendet werden.

    Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle zwei Jahre, ist die Steuerermäßigung unter Vorlage eines gültigen Prüfungszeugnisses erneut zu beantragen.

    Für gefährliche Hunde gem. Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird keine Ermäßigung gewährt.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Strasburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Kosten

    Hinweise für Strasburg (Uckermark): Hundesteuer Ermäßigung Stadt Strasburg

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de