Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäude
- Dienstwachhunde
- Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Gebrauchs- oder Begleithunde
- Jagdgebrauchshund
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäude
- Dienstwachhunde
- Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Gebrauchs- oder Begleithunde
- Jagdgebrauchshund
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern & Liegenschaften Bereich 2
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen. Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich. Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 500 m entfernt liegen.
Dienstwachhunde
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Wachhund von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.
Gebrauchs- oder Begleithunde
- Hunde, die als Gebrauchs- oder Begleithunde gehalten werden. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle vier Jahre ist diese Steuerermäßigung unter Vorlage eines neuen Prüfungszeugnisses erneut zu beantragen.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern mit Erfolg abgehalten haben.
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 500 m entfernt liegen.
Dienstwachhunde
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Wachhund von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.
Gebrauchs- oder Begleithunde
- Hunde, die als Gebrauchs- oder Begleithunde gehalten werden. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Alle vier Jahre ist diese Steuerermäßigung unter Vorlage eines neuen Prüfungszeugnisses erneut zu beantragen.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern mit Erfolg abgehalten haben.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Rehna
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Rehna
Verfahrensablauf
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Kosten
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Dokumente
Hinweise für Rehna: Hundesteuer Ermäßigung Amt Rehna
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022