Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19(Papierfax)
Telefon Festnetz: 038825 393-0
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Kontaktperson
Bürgerbüro
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038825 393-304
Fax: 038825 393-710
E-Mail: buergerbuero@kluetzer-winkel.de
Internet
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022