Hundesteuer Ermäßigung
Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Malchow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: kein Sprechtag Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022