Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Waren (Müritz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 1

    17192 Waren (Müritz)

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen) Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen) Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English