Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Waren (Müritz)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen) Dienstag:  8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen) Donnerstag:  8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022