Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Neustadt-Glewe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Fachdienst II - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Abmeldung
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Hundesteuermarke
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Hundesteuermarke
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Abmeldung
Bei der Abmeldung der Hundesteuer entstehen keine Kosten..
Bei der Abmeldung der Hundesteuer entstehen keine Kosten..
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022