Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Hinweise für Boizenburg/ Elbe: Hundesteuer Abmeldung

    • Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
    • Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das der Wegzug fällt, sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendervierteljahr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Boizenburg/ Elbe - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    19258 Boizenburg/Elbe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038847 626-21

    Fax: 038847 626-27

    E-Mail: steuern@boizenburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuer Abmeldung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Boizenburg/ Elbe: Hundesteuer Abmeldung

    Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung einer Hundesteuer in der Fassung der 6. Änderung vom 18.12.2015

    Fristen

    Hinweise für Boizenburg/ Elbe: Hundesteuer Abmeldung

    Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräusserung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English