Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
17351 Torgelow
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Henry Grunert (Sachbearbeiter Steuern)
Frau Jessica Pinske (Sachbearbeiterin Steuern und Abgaben)
Internet
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022