Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Am Peenestrom
Aktuelles
Das Amt Am Peenestrom mit den Städten Wolgast und Lassan sowie den Gemeinden Zemitz und Buggenhagen auf der Festlandseite und den Gemeinden Sauzin, Krummin und Lütow auf der Insel Usedom. Geschäftsführend tätig und Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolgast.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Wilhelmstraße
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE60 1203 0000 0000 3207 05
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Neubrandenburg
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE93 1505 0500 0371 0030 32
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE67 1506 1638 0007 5221 50
BIC: GENODEF1ANK
Bankinstitut: Volksbank Vorpommern eG
Stadt Wolgast
Empfänger: Stadt Wolgast
IBAN: DE19 1307 0000 0280 0423 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank Wolgast
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022