Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Di 09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr * Do 09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Relius (Kassenleiter/-in; Sachbearbeiterin)
Frau Carola Drews (Sachbearbeiterin)
Frau Doreen Remmel (Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge)
Postanschrift
Jasmunder Str. 11
18609 Binz
Fax: 038393 37487
Telefon Festnetz: 038393 37440
E-Mail: remmel@gemeinde-binz.de
Frau Laura Danckwardt (Leiterin Abteilung Finanzen)
Internet
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE69 1203 0000 0000 1034 57
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Empfänger: Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
IBAN: DE90 1505 0500 0835 1206 35
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Stichwörter
Kassenangelegenheiten, Vollstreckungswesen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kasse, Mieten und Pachten, Stadtkasse, Steuern, Vergnügungssteuer, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022