Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Neustadt-Glewe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    19306 Neustadt-Glewe

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038757 500-0

    Fax: 038757 500-12

    E-Mail: info@neustadt-glewe.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachdienst II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    19306 Neustadt-Glewe

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038757 500-0

    Fax: 038757 500-12

    E-Mail: info@neustadt-glewe.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Anmeldung

    • Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
    • Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Anmeldung

    Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig und entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.

    Neustadt-Glewe
    für den 1. Hund: 50,00 EUR
    für den 2. Hund: 80,00 EUR
    für den 3. und jeden weiteren Hund: 100,00 EUR
    für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 EUR
    für den 2. gefährlichen Hund: 420,00 EUR
    für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 540,00 €

    Brenz
    für den 1. Hund: 20,00 EUR
    für den 2. Hund: 60,00 EUR
    für den 3. und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
    für gefährliche Hunde: 300,00 €

    Blievenstorf
    für den 1. Hund: 35,00 EUR
    für den 2. Hund: 70,00 EUR
    für den 3. und jeden weiteren Hund: 80,00 EUR
    für gefährliche Hunde: 300,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de