Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Neustadt-Glewe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Fachdienst II - Finanzen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Anmeldung
- Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
- Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.
- Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
- Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Anmeldung
Kosten
Hinweise für Neustadt-Glewe: Hundesteuer Anmeldung
Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig und entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
Neustadt-Glewe
für den 1. Hund: 50,00 EUR
für den 2. Hund: 80,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 100,00 EUR
für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 EUR
für den 2. gefährlichen Hund: 420,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 540,00 €
Brenz
für den 1. Hund: 20,00 EUR
für den 2. Hund: 60,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €
Blievenstorf
für den 1. Hund: 35,00 EUR
für den 2. Hund: 70,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 80,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €
Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig und entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
Neustadt-Glewe
für den 1. Hund: 50,00 EUR
für den 2. Hund: 80,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 100,00 EUR
für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 EUR
für den 2. gefährlichen Hund: 420,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 540,00 €
Brenz
für den 1. Hund: 20,00 EUR
für den 2. Hund: 60,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €
Blievenstorf
für den 1. Hund: 35,00 EUR
für den 2. Hund: 70,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 80,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung