Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03843 769-520
Kontaktperson
Frau Barbara Moll (Amtsleiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-256
E-Mail: barbara.moll@guestrow.de
Frau Ina Gittner
Telefon Festnetz: 03843 769-256
E-Mail: ina.gittner@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Abteilung Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03843 769-520
Kontaktperson
Herr Mario Saß (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-260
E-Mail: mario.sass@guestrow.de
Frau Sigrid Prohl (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-282
E-Mail: sigrid.prohl@guestrow.de
Frau Bärbel Dobrowolski (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-281
E-Mail: baerbel.dobrowolski@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Formulare
Hinweise für Güstrow: Anmeldung zur Hundesteuer, Barlachstadt Güstrow
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Güstrow: Anmeldung zur Hundesteuer, Barlachstadt Güstrow
Kosten
Hinweise für Güstrow: Anmeldung zur Hundesteuer, Barlachstadt Güstrow
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 90 Euro
- für den 2. Hund 120 Euro
- für den 3. und jeden weiteren Hund 160 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde anmelden, Hundanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung