Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

    Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer M-V beantragen

    Die Berufsbezeichnungen (Landschafts-/ Innen-)Architekt/in, Stadtplaner/in dürfen im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist.

    Beschreibung

    Nur in das Verzeichnis der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in führen.

    zuständige Stelle

    Architektenkammer M-V

    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Tel: 0385 590 790
    Fax: 0385 590 7930

    info@ak-mv.de

    Zuständigkeit

    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Tel: 0385 590 790
    Fax: 0385 590 7930

    info@ak-mv.de

    Beratungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
    Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstr. 32

    19055 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 59079-0

    E-Mail: info@ak-mv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages/der Satzung/oder Partnerschaftsvertrages
    • Eintragungsantrag beim Registergericht bzw. Eintragungsnachricht des Registergerichts
    • Liste der Gesellschafter
    • aktuelle Versicherungsbestätigung gemäß § 30 ArchIngG MV

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern
    • Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß § 30, durch eine Versicherungsbestätigung des Versicherers nachgewiesen
    • Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung muss regeln, dass
    1. Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach den §§ 1 oder 5 Absatz 2 ist,
       
    2. in den Fällen des Absatzes 1
      a) Satz 1 die Berufsangehörigen nach § 2 oder
      b) Satz 2 die Beratenden Ingenieure mehr als die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben und die weiteren Anteile von natürlichen Personen gehalten werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; die Berufszugehörigkeit der Gesellschafter, die mindestens ein Viertel des Kapitals und der Stimmanteile an der Gesellschaft innehaben, ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen,
       
    3. die zur Geschäftsführung befugten Personen mehrheitlich Berufsangehörige nach § 2 (in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1) oder Beratende Ingenieure (in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2) sind und gewährleistet ist, dass die Gesellschaft verantwortlich von diesen Berufsangehörigen geführt wird,
       
    4. Kapitalanteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen,
       
    5. bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Aktien auf Namen lauten,
       
    6. die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist und
       
    7. die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten nach § 29 von der Gesellschaft beachtet werden.

    Auf Partnerschaftsgesellschaften finden die Nummern 1 bis 6 keine Anwendung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
    • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
    • Bescheid des Eintragungsausschusses

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 12 Wochen

    Kosten

    Eintragungsgebühr

    • für Kapitalgesellschaften: EUR 1.025,00
    • für Partnergesellschaften: EUR 510,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Angezeigte auswärtige Gesellschaften werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Stadtplaner, Landschaftsarchitekt, Architekt, Innenarchitekt, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, Architektur, Stadtplanung, Gesellschaftsverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de