Parken: Ausnahmegenehmigung als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Die Ausnahmegenehmigung von Parkverboten können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftige Personen im Rahmen der "Familienpflege" betreuen und hierbei auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, welches Sie am jeweiligen Einsatzort (im Bewohnerparkgebiet) abstellen müssen.
Beschreibung
Fahrzeuge der Familienpflege können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
- Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3834 8536-4282
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Kontaktperson
Herr Thomas Horn (Abteilungsleitung)
Formulare
Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: EUR 10,20 bis 767,00
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.04.2021
Stichwörter
Familienpflegezeit, Parkberechtigung, parken, Straßenverkehr, Parkschein, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis