Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:
- Beratungsleistungen,
- Präventionsmaßnahmen,
- Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Formulare
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: bis zum 31.10.2024 (für das dem Maßnahmezeitraum vorangehende Jahr)
Bearbeitungsdauer
4 Monate
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 13.12.2019