Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen

    Fördermöglichkeit zur Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, welche bei der zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden kann.

    Beschreibung

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sind die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die das „Meister-Extra“ an anspruchsbegünstigte Absolventen weiterleiten.
    Als Anspruchsbegünstigte müssen Sie einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführten Fachrichtung haben, um die Förderung des „Meister-Extra“ für den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Fortbildung zum Handwerks- oder zum Industriemeister bei der für Sie zuständigen Handwerks- beziehungsweise Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern beantragen zu können. Die Förderung des „Meister-Extra“ können Sie auch beantragen, wenn Sie Ihre Prüfung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.

    Was wird gefördert?

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Fortbildung zum Handwerksmeister oder zum Industriemeister. Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, sich beruflich fortzubilden.

    Wie wird gefördert?

    Die Höhe der Förderung beträgt 2.000,00 EUR. Zusätzlich können Ihnen weitere 3.000,00 EUR gewährt werden, wenn Sie als Beste oder Bester ihres Gewerkes hervorgegangen sind.

    Für die Gewährung des „Meister-Extra“ müssen Sie die Ausschlussfrist von sechs Monaten (vollständige Antragsunterlagen) beachten. Für die Frist der Antragstellung ist der schriftliche Bescheid über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens im Sinne des § 22 der Meisterprüfungsverfahrensverordnung nach der Handwerksordnung beziehungsweise nach dem Berufsbildungsgesetz entscheidend.

    Sie müssen beglaubigt nachweisen, dass sich der Beschäftigungsort und der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses mindestens drei Monate in Mecklenburg-Vorpommern befunden haben.

    Sollten Sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Abschlusses der Fortbildung zum Handwerks- beziehungsweise Industriemeister arbeitslos gewesen sein, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses mindestens drei Monate in Mecklenburg-Vorpommern befunden hat. Des Weiteren, dass sie kein Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erhalten haben.

    Ein Anspruch auf die Gewährung des „Meister-Extra“ besteht nicht, da die Bewilligungsbehörde beziehungsweise -stelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet.

    zuständige Stelle

    Für die Antragsannahme, als Beratungsstelle, bewilligende und auszahlende Stelle auf den Internetseiten der Kammern des Landes.

    Für die Handwerks- und Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern als Bewilligungsbehörde:

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat V 410

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2015 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Schönfeldt, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Industrie- und Handelskammer zu Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Barlach-Str. 1-3

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Heilgeiststr. 34

    18439 Stralsund

    Geschäftsstelle Stralsund

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0381 3380

    Fax: 0381 338617

    E-Mail: info@rostock.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Bescheid über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens im Sinne des § 22 der Meisterprüfungsverfahrensverordnung nach der Handwerksordnung beziehungsweise nach dem Berufsbildungsgesetz
    • Nachweis über den Beschäftigungsort und Wohnsitz, diese müssen sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses mindestens drei Monate in Mecklenburg-Vorpommern befunden haben
    • Bei Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Feststellung des Abschlusses der Weiterbildung zum Handwerks- beziehungsweise Industriemeister muss eine Eigenerklärung beigebracht werden, dass keine Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezogen wurden
    • Anträge für anspruchsberechtigte Absolventen nach Handwerks- und Industriekammern in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter folgendem Link:

    Formulare

    Voraussetzungen

    Anspruchsbegünstigte Absolventen müssen einen Abschluss in einem Gewerk nach Anlage A oder B 1 zur Handwerksordnung oder in einer in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführten Fachrichtung haben.

    Der schriftliche Bescheid über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens gemäß Meisterprüfungsverfahrensverordnung muss vorgelegt werden.

    Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz der Absolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Die Meisterprüfung muss nicht in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt worden sein.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitslosengeldempfänger bei beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Angehörige der Bundeswehr, Betriebswirte des Handwerks, Techniker sowie Meister außerhalb des Handwerks und der Industrie (zum Beispiel Hotellerie, Gastronomie, Gartenbau, Forst, Landwirtschaft).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anspruchsberechtigte stellen spätestens 6 Monate (Ausschlussfrist) nach erfolgreichem Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens einen formgebundenen vollständigen Antrag bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern.

    Gleiches gilt für Anspruchsberechtigte, die ihre Prüfung außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben.

    Fristen

    Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 0 bis 6 Monate ((Ausschlussfrist) nach dem schriftlichen Bescheid über den erfolgreichen Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens bei der für Sie zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer in Mecklenburg-Vorpommern)

    Laufzeit der Förderung: ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bei den Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern ist abhängig von der Vollständigkeit der Anträge innerhalb der Ausschlussfrist.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachtung der Ausschlussfrist - Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens (Ausschlussfrist) erfolgen, siehe Fristen.

    Bemerkungen

    Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 29.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2019 (von: Kreß, Christina)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)