Freiwilliges soziales Jahr Förderung

    Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

    Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59000

    E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Stichwörter

    LAGuS

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2017

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
    • Handelsregisterauszug
    • Satzung des Trägers

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der formgebundene Antrag ist an die Bewilligungsbehörde unter Verwendung der Vorlagen zu richten.

    Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2019

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Freiwilliges Jahr Kultur, FSJ Kultur, Gemeinwohl, Gemeinnützig, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Ökologisches Jahr, BAFzA, Freiwilliges Soziales Jahr, gemeinnützig, Freiwilligenarbeit, FSJ, Gemeinnützigkeit, ehrenamtlich, Bildungsdienst, Jugendfreiwilligendienst, Ehrenamt, BFD, FÖJ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021