Freiwilliges soziales Jahr Förderung

    Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

    Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Beschreibung

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

    Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    Telefon: 0381/331-59000
    Telefax: 0381/331-59045
    E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

    Hausanschrift:
    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Erich-Schlesinger-Str. 35
    18059 Rostock

    Zuständigkeit

    Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:

    Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
    Referat IX 210: Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe

    Hausanschrift:
    Werderstraße 124
    19055 Schwerin

    Tel.: 0385/588 0
    E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Internet

    Stichwörter

    LAGuS

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
    • Handelsregisterauszug
    • Satzung des Trägers

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der formgebundene Antrag ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Der Antragsvordruck ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.

    Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 16.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    BAFzA, FÖJ, FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bildungsdienst, gemeinnützig, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Gemeinwohl, Gemeinnützig, Freiwilligenarbeit, Gemeinnützigkeit, FSJ Kultur, Freiwilliges Jahr Kultur, ehrenamtlich, Freiwilliges Soziales Jahr, Ehrenamt, BFD

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de