Förderung für Umweltbildung Bewilligung

    Zuschuss für Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte von Vereinen und Verbänden beantragen

    Als Verein oder Verband können Sie einen Zuschuss für Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte beantragen.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte

    Gegenstand der Zuwendung

    • Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
    • handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-, und Freizeitbereich
    • künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins
    • Projekte im Rahmen der Vereins- und Verbändearbeit, die eine nachhaltig positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt haben

    Wer wird gefördert?

    Vereine und Verbände

    Wie wird gefördert?

    Es können Zuschüsse bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben:

    • für die Beschaffung von erforderlichen Materialien
    • an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte, kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen, einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen
    • für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
    • personengebundene Ausgaben (u. a. Honorare, Reisekosten)
    • sachliche Verwaltungsausgaben (ohne Porto, laufende Telefon-, Fax- oder Internetkosten, Bewirtung u. ä.)
    • für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein
    • für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.

    Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Dezernat LUNG 200 - Artenschutzvollzug, Rechtsangelegenheiten des Natur- und Immissionsschutzes, Staatliche Vogelschutzwarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldberger Straße 12b

    18273 Güstrow

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:

    • die ausführliche Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges einschließlich Bedeutung und beabsichtigter Wirkung der Maßnahme
    • die detaillierte Berechnung der Projektausgaben (Ausgabenplan) einschließlich Kostenangebote oder nachvollziehbare Kostenkalkulationen
    • die Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan) einschließlich einer Erklärung, welche zusätzlichen Förderungen für das Projekt beantragt beziehungsweise gewährt wurden
    • die Zusammenstellung notwendiger beziehungsweise vorliegender Genehmigungen
    • die Ablaufpläne, Projektunterlagen, Übersichtspläne
    • bei Veranstaltungen die geplante Anzahl der Veranstaltungstage und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Förderung beschränkt sich auf Projekte innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in Ausnahmefällen auch auf solche, die nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, aber von besonderem Landesinteresse sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann formlos an die Bewilligungsbehörde gerichtet werden. 

    Bitte verwenden Sie - wenn möglich - den Antragsvordruck. Wird der Antragsvordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die im Antragsvordruck genannten Ansprechpartner.

    Fristen

    Stichtag 1. Februar für das laufende Jahr;
    unabhängig davon können laufend Projekte eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de