Zuschuss für Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte von Vereinen und Verbänden beantragen
Als Verein oder Verband können Sie einen Zuschuss für Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte beantragen.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte
Gegenstand der Zuwendung
- Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
- handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-, und Freizeitbereich
- künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins
- Projekte im Rahmen der Vereins- und Verbändearbeit, die eine nachhaltig positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt haben
Wer wird gefördert?
Vereine und Verbände
Wie wird gefördert?
Es können Zuschüsse bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben:
- für die Beschaffung von erforderlichen Materialien
- an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte, kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen, einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen
- für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
- personengebundene Ausgaben (u. a. Honorare, Reisekosten)
- sachliche Verwaltungsausgaben (ohne Porto, laufende Telefon-, Fax- oder Internetkosten, Bewirtung u. ä.)
- für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein
- für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.
Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.
zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Dezernat LUNG 200 - Artenschutzvollzug, Rechtsangelegenheiten des Natur- und Immissionsschutzes, Staatliche Vogelschutzwarte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:
- die ausführliche Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges einschließlich Bedeutung und beabsichtigter Wirkung der Maßnahme
- die detaillierte Berechnung der Projektausgaben (Ausgabenplan) einschließlich Kostenangebote oder nachvollziehbare Kostenkalkulationen
- die Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan) einschließlich einer Erklärung, welche zusätzlichen Förderungen für das Projekt beantragt beziehungsweise gewährt wurden
- die Zusammenstellung notwendiger beziehungsweise vorliegender Genehmigungen
- die Ablaufpläne, Projektunterlagen, Übersichtspläne
- bei Veranstaltungen die geplante Anzahl der Veranstaltungstage und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Formulare
Voraussetzungen
Die Förderung beschränkt sich auf Projekte innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in Ausnahmefällen auch auf solche, die nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, aber von besonderem Landesinteresse sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos an die Bewilligungsbehörde gerichtet werden.
Bitte verwenden Sie - wenn möglich - den Antragsvordruck. Wird der Antragsvordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die im Antragsvordruck genannten Ansprechpartner.
Fristen
Stichtag 1. Februar für das laufende Jahr;
unabhängig davon können laufend Projekte eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.05.2023