Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Bewilligung

    Förderung: Zuschuss für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben beantragen

    Wenn Sie bestimmte wasserwirtschaftliche Vorhaben umsetzen möchten, können Sie dafür Fördermittel beantragen.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.

    Insbesondere investive und konzeptionelle Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung an Fließ- und Standgewässern, investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, investive Vorhaben zum Grundwasserschutz, zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur weitergehenden Abwasserbehandlung werden gefördert.

    Wer wird gefördert?

    Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein, soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben sind.

    Wie wird gefördert?

    • Gewässerentwicklung Fließgewässer 90 Prozent
    • Gewässerentwicklung Standgewässer 100 Prozent
    • Hochwasserschutz 80 Prozent
    • Küstenschutz bis zu 95 Prozent
    • Grundwasserschutz bis zu 90 Prozent
    • Qualitätssicherung Trinkwasser, weitergehende Abwasserbehandlung bis zu 70 Prozent

    Für konzeptionelle Projekte bei Gewässerentwicklungsvorhaben richtet sich die Höhe der Zuwendung nach den Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen.

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Dezernat 41

    Zuständigkeit

    Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft,
    ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
    Referat 440
    Herr Seefeldt
    Paulshöher Weg 1
    19061 Schwerin

    Tel.: +49 385 588-16440
    Email: O.Seefeldt@lm.mv-regierung.de

    Ansprechpartner

    Dezernat Dez. 41

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Für das Auswahlverfahren:

    • der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck
    • Vorhabenbeschreibung
    • Kostenschätzung
    • Lageplan
    • Vorplanung oder Durchführbarkeitsuntersuchung
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens

    Für das Antragsverfahren:

    • der vollständig ausgefüllte Antragsvordruck
    • Erläuterungsbericht
    • Kostenschätzung, Angebote
    • Karten, Lagepläne (bei Teilvorhaben mit Darstellung des Gesamtvorhabens)
    • Nachweis des Eigenanteils
    • Angaben zu den Indikatoren auf Vordruck
    • benötigte Eigentumsnachweise
    • benötigte Vorhabenzulassungen
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen in Abhängigkeit von der Art des Vorhabens

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie berücksichtigt werden und das Vorhaben mit den Plänen und Konzepten des Landes in Einklang steht.
    • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
    • Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsstelle ist das jeweilige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt als Bewilligungsbehörde, Klagen sind beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Für Fördermittelanträge wird ein Auswahlverfahren nach vorher festgelegten Projektauswahlkriterien durchgeführt. Im Ergebnis werden alle zur Förderung vorgesehenen Vorhaben in Projektlisten aufgenommen.
    Im Anschluss sind für diese Vorhaben die Fördermittelanträge zu präzisieren und zu vervollständigen. Es folgen Bewilligungsverfahren, Auszahlungsverfahren und Verwendungsnachweisverfahren. Ein Antrag auf förderungsunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor Bewilligung gestellt werden.

    Fristen

    Der Förderantrag für ein investives Vorhaben ist bis zum 30. April des Vorjahres einzureichen.

    Der Förderantrag für ein konzeptionelles Projekt kann stets eingereicht werden. Zum 28. Februar und 31. August werden die Konzepte zur Förderung ausgewählt.

    Laufzeit der Förderung: bis zum 31.12.2025

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2019 (von: Kreß, Christina)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Schubert, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)