Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Anwohnerparkausweis (Betriebe)
Beschreibung
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - Handwerker Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 Nr. 11 StVO (ruhender Verkehr) - sozialer Dienst Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46  Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr) Antragsformular auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 22 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Querung der Brücke in Wieck mit dem KFZ Ärztliche Bescheinigung über den Zustand der Stomaversorgung Nutzungsgenehmigung für KFZ Antrag auf Sondernutzung von öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Grünflächen und dem Hafenbereich Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Parkausweise
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr)
Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
Eingehend
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis der beruflichen Tätigkeit
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Überlassungserklärung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.03.2019
Stichwörter
Parkberechtigung, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung für Handwerker, Regionaler Handwerkerparkausweis