Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Anwohnerparkausweis (Betriebe)
Beschreibung
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Ansprechpartner
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Domstraße 12
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
- Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)
Fax: +49 3834 8536-4282
E-Mail: tiefbau@greifswald.de
Kontaktperson
Herr Thomas Horn (Abteilungsleitung)
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr)
Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr
Stichwörter
Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.03.2019
Stichwörter
Parkberechtigung, Parkerlaubnis, Regionaler Handwerkerparkausweis, Ausnahmegenehmigung für Handwerker