Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen

    Anwohnerparkausweis (Betriebe)

    Beschreibung

    Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

    Ansprechpartner

    66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Lange Straße 2 a

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
      Anzahl: 150  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Domstraße 12
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Wollweberstraße
      Anzahl: 23  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
      Anzahl: 240  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4281(Sekretariat)

    Fax: +49 3834 8536-4282

    E-Mail: tiefbau@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (ruhender Verkehr)
    Nutzungsgenehmigung - ruhender Verkehr

    Stichwörter

    Anwohner, Brücke, Brückenchip, Brückennutzung, Brückenzug, Wiecker Brücke

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
    • kein Privatstellplatz vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Parkberechtigung, Parkerlaubnis, Regionaler Handwerkerparkausweis, Ausnahmegenehmigung für Handwerker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de