Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung

    Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beantragen

    Die finanzielle Förderung dient der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, seiner Mehrung sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft. 

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    • Nachhaltige Forstwirtschaft
    • Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
    • Mehrung des Waldes
    • Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
    • Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen

    Gegenstand der Zuwendung

    • Naturnahe Waldbewirtschaftung: Waldstrukturdatenerhebung, Standortkartierung, Langfristige Überführung, Umbau, Kulturpflege, Jungwuchs- und Jungbestandspflege
    • Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Ausbau, Grundinstandsetzung sowie Befestigung forstwirtschaftlicher Wege
    • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Waldpflegeverträge, Koordinierung Holzangebot durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Professionalisierung von Zusammenschlüssen
    • Erstaufforstung
    • Bewältigung von Extremwetterereignissen: Polterschutz, Aufarbeitung Restholz, Entrindung, Transport aus dem Wald, Lagerplätze, Wiederaufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege,bestandes- und bodenschonende Entnahme und Rückung von Kalamitätshölzern

    Nicht gefördert werden Maßnahmen auf Flächen, die zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

    Wer wird gefördert?

    • natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in M-V
    • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
    • Förderausschluss für Bund und Länder

    Wie wird gefördert?

    • Zuschuss, Höhe gemäß Anlage ForstGAKFöRL

    zuständige Stelle

    Landesforst M-V AöR
    Fritz-Reuter-Platz 9
    17139 Malchin

    Zuständigkeit

    Landesforst M-V AöR
    Fritz-Reuter-Platz 9
    17139 Malchin

    Ansprechpartner

    Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Reuter-Platz 9

    17139 Malchin

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    LFoA

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ist die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nicht im Eigentum der begünstigten Fläche in Mecklenburg-Vorpommern, hat sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Dauer der Zweckbindungsfrist der zur Zuwendung beantragten Maßnahme vorzulegen.

    Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.2.2 ForstGAKFöRL liegen zwischen 100,00 und 1.000,00 EUR pro Antrag.

    Weitere Voraussetzungen sind der ForstGAKFöRL zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    ganzjährige Antragstellung bei fortlaufender Bewilligung

    Fristen

    • ganzjährige Antragstellung
    • Fristen nur bei der Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse:

    Bearbeitungsdauer

    Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden. 

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de