Förderung: Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen beantragen
Die finanzielle Förderung dient der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, seiner Mehrung sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft.
Beschreibung
Was wird gefördert?
- Nachhaltige Forstwirtschaft
- Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
- Mehrung des Waldes
- Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
- Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen
Gegenstand der Zuwendung
- Naturnahe Waldbewirtschaftung: Waldstrukturdatenerhebung, Standortkartierung, Langfristige Überführung, Umbau, Kulturpflege, Jungwuchs- und Jungbestandspflege
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Ausbau, Grundinstandsetzung sowie Befestigung forstwirtschaftlicher Wege
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Waldpflegeverträge, Koordinierung Holzangebot durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Professionalisierung von Zusammenschlüssen
- Erstaufforstung
- Bewältigung von Extremwetterereignissen: Polterschutz, Aufarbeitung Restholz, Entrindung, Transport aus dem Wald, Lagerplätze, Wiederaufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege,bestandes- und bodenschonende Entnahme und Rückung von Kalamitätshölzern
Nicht gefördert werden Maßnahmen auf Flächen, die zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in M-V
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
- Förderausschluss für Bund und Länder
Wie wird gefördert?
- Zuschuss, Höhe gemäß Anlage ForstGAKFöRL
zuständige Stelle
Landesforst M-V AöR
Zuständigkeit
Landesforst M-V AöR
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin
Ansprechpartner
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Kontaktperson
Manfred Baum (Anstaltsleitung)
Stefanie Wiedow (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
LFoA
erforderliche Unterlagen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Ist die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nicht im Eigentum der begünstigten Fläche in Mecklenburg-Vorpommern, hat sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Dauer der Zweckbindungsfrist der zur Zuwendung beantragten Maßnahme vorzulegen.
Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.2.2 ForstGAKFöRL liegen zwischen 100,00 und 1.000,00 EUR pro Antrag.
Weitere Voraussetzungen sind der ForstGAKFöRL zu entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
ganzjährige Antragstellung bei fortlaufender Bewilligung
Fristen
- ganzjährige Antragstellung
- Fristen nur bei der Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse:
Laufzeit der Förderung: ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2024
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023