Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung

    Zuschuss für Vorhaben, die durch die Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden, beantragen

    Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER. 

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden: 

    • Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
    • Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
    • im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.

    Wer wird gefördert?

    • natürliche Personen und Personengemeinschaften
    • juristische Personen des privaten Rechts
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts 

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
    Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    zuständige Stelle

    Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.

    Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

    Zuständigkeit

    Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

    Ansprechpartner

    Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Regionalentwicklung

    Beschreibung

    Regionalentwicklung ist ein Teil der Raumordnung und dient der Schaffung, Gestaltung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen. Neben den klassischen Instrumenten der Raumordnung, wie Landesentwicklungsplan oder Regionalplan, unterstützt die Regionalentwicklung durch informelle Zusammenarbeit in thematischen Netzwerken die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region. Die Regionalentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg konzentriert sich auf die Themen Regionalplanung, Wirtschaftsstandort, ländliche Entwicklung, Tourismus, Erneuerbare Energien und Mobilität.

    Förderung ländlicher Raum

    Unsere Aufgaben:

    Bewilligungsbehörde für die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich, einschließlich Dorferneuerung und ländlicher Wegebau auf der Grundlage eines zu erarbeitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) als Voraussetzung für eine Förderung ab 2014

    Beratung - Antragsbearbeitung - Bewilligung und Controlling der Maßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Formulare

    Fördermittel (Integrierte ländliche und lokale Entwicklung) - Formular für die Antragstellung und Abrechnung

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat STALUMM 30

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat Dez. 30

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherufer 13

    19053 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.

    Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

    Rechtsbehelf

    Gegen die mit dem Bescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den  Bescheid erlassenden Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

    Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

    Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

    Fristen

    Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
    Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.
    Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

    Alle erforderlichen Formulare werden unter Förderung 2023-2027 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) bereitgestellt. Bei Bedarf stellen die Bewilligungsbehörden die Formulare als Papierexemplar zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Stichwörter

    Aktionsgruppe, Förderung der Ländlichen Entwicklung, LEADER

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de