Zuschuss für Vorhaben, die durch die Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden, beantragen
Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
- Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
- im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Personengemeinschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
zuständige Stelle
Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.
Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).
Zuständigkeit
Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Ansprechpartner
Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Regionalentwicklung
Beschreibung
Regionalentwicklung ist ein Teil der Raumordnung und dient der Schaffung, Gestaltung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen. Neben den klassischen Instrumenten der Raumordnung, wie Landesentwicklungsplan oder Regionalplan, unterstützt die Regionalentwicklung durch informelle Zusammenarbeit in thematischen Netzwerken die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region. Die Regionalentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg konzentriert sich auf die Themen Regionalplanung, Wirtschaftsstandort, ländliche Entwicklung, Tourismus, Erneuerbare Energien und Mobilität.
Förderung ländlicher Raum
Unsere Aufgaben:
Bewilligungsbehörde für die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich, einschließlich Dorferneuerung und ländlicher Wegebau auf der Grundlage eines zu erarbeitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) als Voraussetzung für eine Förderung ab 2014
Beratung - Antragsbearbeitung - Bewilligung und Controlling der Maßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau S. Maletzki
Fax: +49 3841 3040-86687
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6687
Herr D. Scheel
Herr F. Uster
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6684
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-86684
E-Mail: F.Uster@nordwestmecklenburg.de
Formulare
Fördermittel (Integrierte ländliche und lokale Entwicklung) - Formular für die Antragstellung und Abrechnung
Dezernat STALUMM 30
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Antje Adjinski (Dezernatsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 385 588-67300
Dezernat Dez. 30
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Dieter Winkelmann (Dezernatsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 385 588-66310
Wilfried Reiners (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Rechtsbehelf
Gegen die mit dem Bescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den Bescheid erlassenden Stelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.
Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.
Fristen
Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
keine
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Alle erforderlichen Formulare werden unter Förderung 2023-2027 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) bereitgestellt. Bei Bedarf stellen die Bewilligungsbehörden die Formulare als Papierexemplar zur Verfügung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.12.2023
Stichwörter
Aktionsgruppe, Förderung der Ländlichen Entwicklung, LEADER