Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung

    Zuschuss für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung beantragen

    Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER. 

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden: 

    • Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
    • Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
    • im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.

    Wer wird gefördert?

    • natürliche Personen und Personengemeinschaften
    • juristische Personen des privaten Rechts
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts 

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
    Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Förderung der lokalen Entwicklung LEADER Beantragung - LK MSE

    zuständige Stelle

    Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.

    Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

    Zuständigkeit

    Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

    Ansprechpartner

    Dezernat STALUMM 30

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat STALUMS 30

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustrelitzer Straße 120

    17033 Neubrandenburg

    Kontaktperson

    • Bernd Passenheim (Dezernatsleitung)
      Hausanschrift

      Neustrelitzer Straße 120

      17033 Neubrandenburg

      Telefon Festnetz: +49 385 588-69103

    • Ronald Schmidt (Dezernatsleitung)
      Hausanschrift

      Neustrelitzer Straße 120

      17033 Neubrandenburg

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Amt Zentrale Steuerung und Büro Landrat / Büro des Landrates

    Adresse

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linie:
      • Bus: 2, 22

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65900

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5037

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.

    Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

    Rechtsbehelf

    Gegen die mit dem Bescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den  Bescheid erlassenden Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

    Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

    Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

    Fristen

    Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
    Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.
    Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

    Alle erforderlichen Formulare werden unter Förderung 2023-2027 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) bereitgestellt. Bei Bedarf stellen die Bewilligungsbehörden die Formulare als Papierexemplar zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    LEADER, Aktionsgruppe, Förderung der Ländlichen Entwicklung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de