Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung

    Zuschuss für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung beantragen

    Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung LEADER. 

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden: 

    • Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung (SLE),
    • Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben,
    • im Rahmen der SLE ausgewählte transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben.

    Wer wird gefördert?

    • natürliche Personen und Personengemeinschaften
    • juristische Personen des privaten Rechts
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts 

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
    Die Lokale Aktionsgruppe schlägt auf der Grundlage ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    zuständige Stelle

    Zuständig für das Auswahlverfahren ist die jeweilige Lokale Aktionsgruppe.

    Zuständig für die Gewährung der Zuwendung ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).

    Zuständigkeit

    Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

    Ansprechpartner

    Dezernat STALUMM 30

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die mit dem Zuwendungsantrag einzureichenden Unterlagen sind im Antragsformular bezeichnet. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Das Vorhaben muss der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.

    Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

    Rechtsbehelf

    Gegen die mit dem Bescheid getroffenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der den  Bescheid erlassenden Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.

    Zuwendungsanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

    Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.

    Fristen

    Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungen werden grundsätzlich nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
    Zuwendungen für Investitionen werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 2.500,00 EUR nicht unterschreitet.
    Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

    Alle erforderlichen Formulare werden unter Förderung 2023-2027 - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) bereitgestellt. Bei Bedarf stellen die Bewilligungsbehörden die Formulare als Papierexemplar zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Stichwörter

    LEADER, Aktionsgruppe, Förderung der Ländlichen Entwicklung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de