Gründerstipendium Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen

    Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.

    Beschreibung

    Wer wird gefördert?

    Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

    Was wird gefördert?

    Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.

    zuständige Stelle

    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Schulstraße 1 - 3
    19055 Schwerin

    Telefon: +49385 55115-0
    Fax: +49385 55775-40
    E-Mail: info@gsa-schwerin.de

    Zuständigkeit

    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Schulstraße 1 - 3
    19055 Schwerin

    Telefon: +49 385 55115-0
    Fax: +49385 55775-40
    E-Mail: info@gsa-schwerin.de

    Ansprechpartner

    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1-3

    19055 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 55775-0

    Fax: +49 385 55775-40

    E-Mail: info@gsa-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für das Jury-Verfahren:

    • Unternehmenskonzept
    • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
    • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

    Für das Antragsverfahren:

    • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
    • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
    • De-minimis-Erklärung
    • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
    • Finanzierungsplan

    Formulare

    Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
    • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
    • tragfähige
    • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
    • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
    • keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
    • Einreichung bei der GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    • Antragstellung: formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

    Fristen

    Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung

    Bearbeitungsdauer

    Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gründungsstipendium kann auch während eines Urlaubssemesters Studierenden, die ein Unternehmen gründen, gewährt werden.

    Weitere Informationen

    Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de