Antrag auf Erteilung einer Bewilligung
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während der Gründung, dann erhalten Sie hier ein Gründungsstipendium.
Beschreibung
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Was wird gefördert?
Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase in den Bereichen der Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gewährt. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Monat und Antragsteller zuzüglich 100,00 EUR pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate.
zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Zuständigkeit
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Telefon: +49 385 55115-0
Fax: +49385 55775-40
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für das Jury-Verfahren:
- Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
- beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht
Für das Antragsverfahren:
- gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
- Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
- De-minimis-Erklärung
- bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
- Finanzierungsplan
Formulare
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
- tragfähige
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
- Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
- keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien)
- Erste VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien)
- Zweite VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
- Einreichung bei der Bewilligungsbehörde
- Antragstellung: formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde
Fristen
Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung
Laufzeit der Förderung: ab dem 28.12.2023 bis zum 31.12.2028
Bearbeitungsdauer
Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gründungsstipendium kann auch während eines Urlaubssemesters Studierenden, die ein Unternehmen gründen, gewährt werden.
Weitere Informationen
Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2024