• Am Salzhaff (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Förderung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen Bewilligung

Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen“ beantragen

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.

Beschreibung

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

Was wird gefördert?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.

Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.

Wie wird gefördert?

Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

  • verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf

Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.

zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Ansprechpartner

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Adresse

Hausanschrift

Schulstr. 1-3

19055 Schwerin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 55775-0

Fax: +49 385 55775-40

E-Mail: info@gsa-schwerin.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 06.07.2023

Technisch geändert am 23.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
  • aussagefähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
  • Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit

Formulare

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Es ist ein formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde zu stellen.

Fristen

Laufzeit der Förderung: ab dem 28.12.2023 bis zum 31.12.2028

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2024

Version

Technisch erstellt am 28.08.2019

Technisch geändert am 20.01.2025

Stichwörter

Gründung, Unternehmensgründung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021