Förderung für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen Bewilligung

    Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen" beantragen

    Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.

    Beschreibung

    Wer wird gefördert?

    Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.

    Was wird gefördert?

    Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.

    Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.

    Wie wird gefördert?

    Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:

    • verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf

    Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

    Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.

    zuständige Stelle

    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
    Schulstraße 1 - 3
    19055 Schwerin

    Telefon: +49 385 55115-0
    Fax: +49 385 55775-40
    E-Mail: info@gsa-schwerin.de
    Internet: www.gsa-schwerin.de

    Zuständigkeit

    Beratung bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1-3

    19055 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 55775-0

    Fax: +49 385 55775-40

    E-Mail: info@gsa-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
    • aussagefähiges Unternehmenskonzept
    • fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
    • Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
    • angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Stichwörter

    Gründung, Unternehmensgründung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de