Infektionskrankheiten und Krankheitserregern sowie atypische Impfverläufe melden
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der jeweils zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
zuständige Stelle
Gesundheitsamt bzw. Fachdienst Gesundheit des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Fachgebiet Gesundheitsaufsicht/Hafenärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Leistungen für Sie:
- Trinkwasser- und Badewasserüberwachung
- Wasserversorgungsanlagen entsprechend der Trinkwasserverordnung
- Belehrung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Gewerbeobjekten
- Festlegung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Auftreten von Gesundheitsschädlingen
- Kommunalhygiene
- Infektionsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (einschließlich Tuberkulose)
- Prüfung von Bebauungs-/Flächennutzungsplänen und objektbezogenen Bauvorhaben
- Schiffs- und HafenhygieneÜberwachung gemäß deutscher und internationaler Vorschriften
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Gebühren: nein
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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23958 Wismar
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Postfach 1565
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Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es gibt keine Fristen zur Meldung, jedoch sollten sie zeitnah erfolgen, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu vermeiden bzw. schnellstmöglich einzudämmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 15.12.2020
Stichwörter
enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Milzbrand, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Botulismus, humane spongiforme Enzephalopathie, Virushepatitis, Diphtherie, Poliomyelitis, Cholera, HUS, Sepsis, Pest, Meningokokken-Meningitis, Masern